Der Deutsche Journalistenpreis (djp) prämiert jährlich mit Unterstützung namhafter Partner und Juroren herausragende redaktionelle Texte in deutschsprachigen Print- und Online-Medien zu Wirtschafts- und Finanzthemen. Die Ausschreibung ist offen für Beiträge in deutscher Sprache, die in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Luxemburg oder anderen Ländern veröffentlicht wurden.
Aktuell werden für die neun Themenressorts Bildung und Arbeit, Finanzen & Kapital, Innovation & Nachhaltigkeit, IT & Kommunikation, Mobilität & Logistik, Transformation, Vermögensverwaltung, Weltwirtschaft und Offenes Thema Preise ausgelobt. Hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten können je Themengebiet einen Print- oder Online-Artikel eigener Wahl elektronisch einreichen, den sie alleine oder mit Co-Autoren verfasst haben. Interessierte Leser können Beiträge empfehlen, mit denen der Autor dann - neben einem eventuell selbst eingereichten Text - ebenfalls am Wettbewerb teilnimmt. Einsendeschluss ist jährlich der 10. Juli.
Preisträger sind die Journalisten, nicht die publizierenden Medien. Für jedes Themenressort wird gemäß den Ausschreibungsbedingungen ein Preis verliehen. Hierfür werden jeweils bis zu sechs Artikel von der Jury nominiert, und zwar höchstens drei aus einem tagesaktuellen Medium (Tageszeitung, Nachrichtenagentur, reines Online-Medium) und höchstens drei aus einer periodisch erscheinenden Publikation (Wochenzeitung, Magazin, Branchenzeitschrift). Online-Publikationen werden als solche nur gekennzeichnet, wenn sie nicht mit einem Printmedium verbunden sind, dem sie sich zuordnen lassen.
Die Wettbewerbsbeiträge werden anonymisiert und danach von hochrangigen Fachjurys in einem mehrstufigen Juryverfahren bewertet. Zwei Wochen vor Bekanntgabe der Preisträger werden für jedes Ressort die Namen derjenigen Journalistinnen und Journalisten veröffentlicht, die mit mindestens einem Beitrag in der Finalrunde des Juryverfahrens vertreten sind. Eine Woche vor der Preisverleihung werden alle nominierten Artikel veröffentlicht.
Die Preisträger sind im Folgejahr Mitglied der Jury des Deutschen Journalistenpreises für das jeweilige Themenressort und können auf diesem Gebiet deshalb ein Jahr lang nicht am Wettbewerb teilnehmen. Die übrigen Finalisten erhalten das Recht, im Folgejahr für das Themengebiet, auf dem sie das Finale erreicht haben, nicht nur einen, sondern zwei Artikel einzureichen. |